Angebot
Unser Angebot richtet sich an
- Opfer von Gewaltdelikten
- Opfer von Strassenverkehrsdelikten
- Männliche Opfer von Sexualdelikten
- Angehörige der Opfer
Unsere Beratungen sind
- vertraulich
- unentgeltlich
- unabhängig von einer Strafanzeige
- unabhängig davon, ob die Täterschaft bekannt ist
Wir beraten Sie
- telefonisch
- persönlich
- per E-Mail
Weitere Informationen finden Sie unter den entsprechenden Rubriken
Gewalttaten
Eine Gewalttat, ein Sexualdelikt oder ein Verkehrsunfall kann einen Menschen in seinem Innersten treffen und körperliche sowie seelische Verletzungen zurücklassen.
- Wir beraten und unterstützen Sie in dieser Situation.
- Wir informieren Sie über Ihre Rechte gemäss Opferhilfegesetz (OHG).
- Zu beachten: Die Frist zur Geltendmachung von Entschädigung und Genugtuung beträgt 5 Jahre ab Datum der Straftat (Informationen zu Sonderregelungen auf Anfrage).
- Wir unterstehen der Schweigepflicht nach OHG.
- Wir sind eine vom Kanton Zürich anerkannte Opferberatungsstelle.
Informationen zu weiteren Opferberatungsstellen im Kanton Zürich finden sie auf www.opferhilfe.zh.ch.