Angebot

Unser Angebot richtet sich an

  • Opfer von Gewaltdelikten
  • Opfer von Strassenverkehrsdelikten
  • Männliche Opfer von Sexualdelikten
  • Angehörige der Opfer

Unsere Beratungen sind

  • vertraulich
  • unentgeltlich
  • unabhängig von einer Strafanzeige
  • unabhängig davon, ob die Täterschaft bekannt ist

Wir beraten Sie

  • telefonisch
  • persönlich
  • per E-Mail

Weitere Informationen finden Sie unter den entsprechenden Rubriken

Gewalttaten

Eine Gewalttat, ein Sexualdelikt oder ein Verkehrsunfall kann einen Menschen in seinem Innersten treffen und körperliche sowie seelische Verletzungen zurücklassen.

  • Wir beraten und unterstützen Sie in dieser Situation. 
  • Wir informieren Sie über Ihre Rechte gemäss Opferhilfegesetz (OHG).
  • Zu beachten: Die Frist zur Geltendmachung von Entschädigung und Genugtuung beträgt 5 Jahre ab Datum der Straftat (Informationen zu Sonderregelungen auf Anfrage).
  • Wir unterstehen der Schweigepflicht nach OHG.
  • Wir sind eine vom Kanton Zürich anerkannte Opferberatungsstelle.

 

Informationen zu weiteren Opferberatungsstellen im Kanton Zürich finden sie auf www.opferhilfe.zh.ch.