Konkrete Massnahmen

Von Fall zu Fall anders

Was steht Ihnen als Opfer konkret zu – was bringt Ihnen eine Beratung durch uns? Dieser Anspruch ist von Mensch zu Mensch, von Situation zu Situation verschieden. Wir werden Ihnen im Beratungsgespräch aufzeigen, worauf Sie spezifisch Anrecht haben. Hier eine Auswahl der Bereiche, die abgeklärt werden:

Rechte im Strafverfahren
z.B. Ausschluss der Öffentlichkeit, Vermeidung einer Begegnung mit der beschuldigten Person, Schutz vor Veröffentlichung der Identität etc.

Rechte im Rahmen Gewaltschutzgesetz
spezielle Schutzmassnahmen bei Häuslicher Gewalt

Heilungskosten
Zuständigkeit für die Arzt- und Spitalbehandlungen, Ambulanzrechnung sowie für weitere Therapien wie z.B. Psychotherapie

Entschädigung und/oder Genugtuung
Anrecht auf Schadenersatz-Zahlung oder Schmerzensgeld – und wenn ja, in welcher Höhe

Psychologische und/oder juristische Unterstützung
Anspruch auf weiter führende Beratung und Begleitung – und wenn ja, von wem finanziell getragen

Vermitteln von Notunterkünften
Schutz des Opfers durch Organisieren einer anderen Unterkunft