Opfer von Gewaltdelikten

Wer kann sich an uns wenden?

Männer, Frauen, Jugendliche, Kinder

  • die eine Körperverletzung erlitten haben
  • die Opfer eines Raubüberfalls geworden sind
  • die von Drohungen, Nötigungen, Erpressung oder Freiheitsberaubung betroffen sind
  • die Häusliche Gewalt erlitten haben oder erleiden; Ausnahme: Frauen, die Gewalt von ihrem (Ex-) Partner erleiden oder erlitten haben, wenden sich bitte an die spezialisierte Beratungsstelle bif (www.bif-frauenberatung.ch)

 

Angehörige und Nahestehende

  • der erwähnten Opfer

 

Hinterbliebene

  • bei Tötungsdelikten

 

Unser Angebot beinhaltet:

Abklärung

  • ob Leistungsanspruch gemäss Opferhilfegesetz besteht

 

Information

  • über Rechte von Opfern gemäss Opferhilfegesetz

 

Beratung und Unterstützung

  • bei der Bewältigung der Gewalterfahrung
  • bezüglich einer Strafanzeige
  • bei der Geltendmachung von Entschädigung und Genugtuung im Strafverfahren
  • bei versicherungsrechtlichen Ansprüchen
  • bei der Geltendmachung finanzieller Ansprüche gegenüber der Kantonalen Opferhilfe.

 

Vermittlung

  • von Fachpersonen aus dem juristischen, psychotherapeutischen und medizinischen Bereich
  • von Notunterkünften
  • von anderen Beratungsstellen