Opfer von Gewaltdelikten
Wer kann sich an uns wenden?
Männer, Frauen, Jugendliche, Kinder
- die eine Körperverletzung erlitten haben
- die Opfer eines Raubüberfalls geworden sind
- die von Drohungen, Nötigungen, Erpressung oder Freiheitsberaubung betroffen sind
- die Häusliche Gewalt erlitten haben oder erleiden; Ausnahme: Frauen, die Gewalt von ihrem (Ex-) Partner erleiden oder erlitten haben, wenden sich bitte an die spezialisierte Beratungsstelle bif (www.bif-frauenberatung.ch)
Angehörige und Nahestehende
- der erwähnten Opfer
Hinterbliebene
- bei Tötungsdelikten
Unser Angebot beinhaltet:
Abklärung
- ob Leistungsanspruch gemäss Opferhilfegesetz besteht
Information
- über Rechte von Opfern gemäss Opferhilfegesetz
Beratung und Unterstützung
- bei der Bewältigung der Gewalterfahrung
- bezüglich einer Strafanzeige
- bei der Geltendmachung von Entschädigung und Genugtuung im Strafverfahren
- bei versicherungsrechtlichen Ansprüchen
- bei der Geltendmachung finanzieller Ansprüche gegenüber der Kantonalen Opferhilfe.
Vermittlung
- von Fachpersonen aus dem juristischen, psychotherapeutischen und medizinischen Bereich
- von Notunterkünften
- von anderen Beratungsstellen