Opfer von Strassenverkehrsdelikten
Wer kann sich an uns wenden?
Männer, Frauen, Jugendliche, Kinder
- die als Opfer eines Verkehrsunfalls eine Körperverletzung erlitten haben – als Fussgänger/-in, Radfahrer/-in, Automobilist/-in, Beifahrer/-in oder Passagier/-in in öffentlichen Verkehrsmitteln
- als Angehörige und Nahestehende der erwähnten Opfer
- als Hinterbliebene bei Verkehrsunfällen mit Todesfolge
Unser Angebot beinhaltet:
Beratung und Unterstützung
- bei der Bewältigung der psychischen Folgen des Unfalls
- bei der Geltendmachung von versicherungsrechtlichen Ansprüchen
- bezüglich Strafverfahren
Vermittlung
- von spezialisierten Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen im Bereich Haftpflichtrecht und Sozialversicherungsrecht
- von Fachpersonen aus dem psychotherapeutischen und medizinischen Bereich
Information
- über Rechte von Opfern gemäss Opferhilfegesetz.