Opfer von Strassenverkehrsdelikten

Wer kann sich an uns wenden?

Männer, Frauen, Jugendliche, Kinder

  • die als Opfer eines Verkehrsunfalls eine Körperverletzung erlitten haben – als Fussgänger/-in, Radfahrer/-in, Automobilist/-in, Beifahrer/-in oder Passagier/-in in öffentlichen Verkehrsmitteln
  • als Angehörige und Nahestehende der erwähnten Opfer
  • als Hinterbliebene bei Verkehrsunfällen mit Todesfolge

 

Unser Angebot beinhaltet:

Beratung und Unterstützung

  • bei der Bewältigung der psychischen Folgen des Unfalls
  • bei der Geltendmachung von versicherungsrechtlichen Ansprüchen
  • bezüglich Strafverfahren

 

Vermittlung

  • von spezialisierten Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen im Bereich Haftpflichtrecht und Sozialversicherungsrecht
  • von Fachpersonen aus dem psychotherapeutischen und medizinischen Bereich

 

Information

  • über Rechte von Opfern gemäss Opferhilfegesetz.